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MARIENGYMNASIUM ARNSBERG
in der Trägerschaft des Erzbistums Paderborn

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Fahrtenprogramm

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Eine Erweiterung des Unterrichts findet im Schulbetrieb auch an Lernorten statt, die nicht in der Schule sind. Wandertage, Sporttage, Exkursionen und natürlich Klassenfahrten oder Studienfahrten gehören selbstverständlich zum Alltag am Mariengymnasium. Die nachfolgende Tabelle sollte einen Überblick über die verschiedenen Fahrten geben:

Wann?  Wohin?  Dauer 
Anfang 5. Sj  Erlebnispädagogischer Wandertag  1 Tag 
Anfang 6. Sj  Klassenfahrt nach Norderney  5 Tage 
6. Sj Wander- bzw. Sporttag 1 Tag
Ende 6. Sj Domwallfahrt nach Paderborn 1 Tag
7. Sj Wander- bzw. Sporttag 1 Tag
7. Sj kurz vor Ostern Freiwillige Fahrt nach England in Gastfamilien 5 Tage
Ende 8. Sj  Klassenfahrt nach Hamburg oder Berlin  4 Tage 
9. Sj Wander- bzw. Sporttag 1 Tag
10. Sj  Orientierungstage  3 Tage 
11. Sj freiwillige Sprachenfahrt (London, Paris oder Madrid) 4 Tage
über ein Wochenende
12. Sj Studienfahrt zu einem europäischen Ziel 5 Tage

Das Fahrtenprogramm befindet sich derzeit in der Überarbeitung zur Anpassung an G9. Neue Formate wurden in den vergangenen Jahren erprobt und werden nach Beschluss durch die Schulkonferenz hier veröffentlicht.

Förderverein

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Sie werden sich sicher fragen, warum Sie unserem Förderverein beitreten sollten und welchen Sinn und Zweck ein solcher Förderverein überhaupt verfolgt?! Mit diesen Zeilen möchten wir Ihren Fragen und Unsicherheiten informierend begegnen: Der “Verein der Freunde und Förderer des Mariengymnasiums“ hat natürlich eine ordentliche Satzung, die von allen Interessierten im Sekretariat eingesehen werden kann.

Wir möchten die Aufgaben und den Sinn des Fördervereins nun weniger amtlich als vielmehr vom Schulalltag her gesehen erläutern. Der Förderverein des Mariengymnasiums erfüllt uns kleinere und größere Wünsche, die sich aus den herkömmlichen Mitteln nicht bestreiten lassen. 6 % der Personal- und Sachkosten werden vom Schulträger unserer Schule, dem Erzbistum Paderborn, getragen. Das Bistum investierte seit dem Jahr 2003 mehrere Millionen Euro in den Neu- und Umbau unserer Schule. Da mag man sich fragen, was bleibt dann noch für einen Förderverein zu tun? Der Förderverein setzt es sich zum Ziel, die Bildungs- und Erziehungsaufgaben unserer Schule zu unterstützen. Das sieht konkret wie folgt aus:

Der Förderverein hat im Jahr 2012 bereits Anschaffungen in Höhe von über 13.000 € ermöglicht. Für die Gottes­dienste und den Religionsunterricht wurden die Kosten für neue Liederbücher übernommen. Auf dem Schulhof oberhalb des „Grünen Klassenzimmers“ bereichert dank großem Arbeitseinsatz von Herrn Beine und einigen Schülern ein vom Förderverein angeschafftes neues Spielgerät die Pausenlandschaft. Ebenfalls konnten schon z.B. die T-Shirts und die Bibeln für unsere neuen Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 angeschafft werden. Ferner unterstützt der Verein Schülerinnen und Schüler bei anstehenden Fahrten. Auch für besondere Ausstattungswünsche der einzelnen Fachbereiche ist der Förderverein ein Ansprechpartner.

Kurz und gut: Mitglieder des Fördervereins unserer Schule fördern einfach unsere Schülerinnen und Schüler auch, indem sie sich finanziell engagieren und sich freuen, wenn die Ausstattung unserer Schule den Bedürfnissen der Schülerschaft und den Anforderungen modernen Lehrens und Lernens entspricht. Mitglied im Förderverein zu sein heißt, sich für das Mariengymnasium zu engagieren und dies kann und sollte man unseres Erachtens auch dann noch, wenn die eigenen Kinder unsere Schule bereits verlassen haben und als „Ehemalige“ mit uns im Kontakt stehen. Mit Stolz dürfen wir auf die zahlreichen kulturellen Veranstaltungen verweisen (Literatur und Theater), mit denen wir das Bild der Stadt Arnsberg prägen.

Sie können den Förderverein durch Ihren Beitritt zum Wohle der Bildungsarbeit für unsere Schülerinnen und Schüler unterstützen.

Dazu

  • laden Sie bitte das Formular zur Beitritterklärung herunter,
  • füllen Sie es am Bildschirm aus und drucken es dann aus
    oder
    drucken es aus und füllen es dann handschriftlich aus
  • und geben Sie es im Sekretariat der Schule ab oder senden Sie es uns zu:

    Verein der Freunde und Förderer des Mariengymnasiums e.V.
    Königstr. 36a
    59821 Arnsberg
    Telefax: 02931-1737

Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung!

 

Vorstellung von Frau Dr. Bila, Vorsitzende des Fördervereins

Seit zwei Jahren ist Frau Dr. Jacqueline Bila die Vorsitzende des Fördervereins des Mariengymnasiums. Mit großem Engagement setzt sie sich in dieser Funktion für die Belange unserer Schule kompetent ein. Frau Dr. Bila, Mutter zweier Kinder, hat sich als promovierte Juristin vielseitig beruflich engagiert. Hervorzuheben ist ihre Tätigkeit im Sekretariat des Ausschusses für die Angelegenheiten der Europäischen Union, ihre Ernennung zur ehrenamtlichen Richterin beim Verwaltungsgericht Berlin und ihr Wirken als Referentin im Fachbereich Europa und im Protokoll des Deutschen Bundestages.

Derzeit hat sie die Geschäftsführung der Freien Schule am See, einer Grundschule in Langscheid, inne. Darüber hinaus engagiert sie sich ehrenamtlich für gesellschaftliche Anliegen, indem sie unter anderem das Rhetorik Institut für Interpersonale Kommunikation e.V. mitbegründete, die Vereinigung deutsch-französischer Parlamentsmitarbeiter e.V. als Vorsitzende langjährig unterstützte oder als Sachkundige Bürgerin im Ausschuss für Bildung und Jugend der Stadt Sundern auf kommunaler Ebene wirkt.

Wir freuen uns über ihr Engagement, das Mariengymnasium zu unterstützen und zu fördern, und wünschen Frau Dr. Bila weiterhin alles Gute und Gottes Segen für ihre Aufgaben.

Baumpaten gesucht

Der Förderverein hat im vergangenen Jahr mit großer Unterstützung von Herrn Beine und einigen Schülern sowie dem Hausmeister, Herrn Porombka, auf dem Schulgelände neue Bäume gepflanzt. Unseren Kindern und Jugendlichen soll das Thema Natur und Nachhaltigkeit näher gebracht werden, aber auch die Vielfalt der Vegetation rund um die Schule wurde hierdurch erweitert. Insgesamt haben zehn Bäume (siehe unten) ihren Standort gefunden.

Sie haben jetzt die Möglichkeit die „Patenschaft“ für einen der Bäume zu übernehmen oder sich mit einer Teilspende an der Aktion zu beteiligen. Bitte nehmen Sie hierzu Kontakt mit dem Sekretariat der Schule auf (Tel. 02931-3415 oder per Mail sekretariat@mariengymnasium-arnsberg.de).

Bitte nutzen Sie die Gelegenheit, tun Sie noch etwas Gutes zum Jahresende und setzen Sie mit „Ihrem“ Baum ein Zeichen. Selbstverständlich erhalten Sie vom Förderverein eine Spendenbescheinigung.

Herzliche Grüße
Freunde und Förderer des Mariengymnasiums Arnsberg

Dr. Jacqueline Bila
(1. Vorsitzende)

Baumpatenschaften    
1 Stück Ginko biloba (Fächerblattbaum) 175, Freundlicher Spender schon gefunden :-)
1 Stück Catalpa bignonioides 189,-  
1 Stück Parraotia persica (Eisenholzbaum) 400,-    
4 Stück Amelanchier lamarckii (Kupfer-Felsenbirne) je 95,-    
1 Stück Quercus turneri'Pseudoturneri' (Immergrüne Eiche) 395,- Freundlicher Spender schon gefunden :-)
1 Stück Davidia involucrata vilmoriniana (Taschentuchbaum) 380,-    
1 Stück Magnolia hypoleuca 'Pupurea' (Japanische Großblatt-Magnolie) 315,-    

 

Ausbildung am MGA

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Das Mariengymnasium Arnsberg legt Wert auf die Betreuung der studentischen Praktikanten und unterstützt die Ausbildung der Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter aktiv im Sinne einer Ausbildungspartnerschaft mit dem Zentrum für schulische Lehrerbildung Arnsberg. Sie können sich in Ihrer Rolle als potentielle Praktikantin oder Referendarin bzw. potentieller Praktikant oder Referendar über unsere Schule und die Rahmenbedingungen der Ausbildung informieren:

Praktikanten

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Sie studieren auf Lehramt und möchten ein Praktikum am Mariengymnasium Arnsberg absolvieren? Am MGA haben Sie die Chance in den Lehrerberuf hineinzuschnuppern und fortgeschrittene Lehramtsstudenten können weitere Praxiserfahrungen sammeln.

Während des Praktikums stehen wir mit Rat und Tat zur Seite und in Reflexionsgesprächen versuchen wir Sie bei der Professionalisierung im Lehrerberuf zu unterstützen. Durch die Evaluation, die am Ende eines jeden Praktikums bei uns steht, streben wir danach, die Betreuung der Studierenden zu optimieren.

Ob Eignungs- und Orientierungspraktikum oder Praxissemester – wir begleiten Sie auf allen Ausbildungsabschnitten.  Schicken Sie Ihre Bewerbung an Praktikum@Mariengymnasium-Arnsberg.de (Nutzen Sie dazu unser Bewerbungsformular). Wenn Sie ein Praxissemester machen möchten ist zusätzlich eine Bewerbung über das Portal zur Vergabe von Praktikumsplätzen im Praxissemester an Schulen erforderlich (https://www.pvp-nrw.de/anmelden/).

Wir freuen uns darauf, Sie zu einem Kennenlerngespräch einzuladen!

Hausordnung des Mariengymnasiums Arnsberg

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Grundsätze unseres Zusammenlebens und -arbeitens

Eine Schulgemeinschaft erfordert gegenseitiges Verständnis und rücksichtsvolles Verhalten auf dem gesamten Schulgelände. Eine Gemeinschaft kann nur gelingen, wenn jeder auch an das Wohl des Anderen denkt und sich mit dafür einsetzt, dass jeder so respektvoll behandelt wird, wie man es für sich selbst wünscht.

Zum Zusammenleben und gemeinschaftlichen Arbeiten in der Schule benötigen wir eine konstruktive Atmosphäre und ein gutes Lernklima. Dies zu schaffen bzw. zu erhalten liegt in der gemeinsamen Verantwortung von Lehrern, Schülern, Eltern sowie Mitarbeitern.

Voraussetzung dafür sind, neben Freundlichkeit und Kooperationsbereitschaft gegenseitiger Respekt, Rücksichtnahme und Höflichkeit. Freiheit ist immer auch die Freiheit des Anderen. Eine christliche Schulgemeinschaft sollte sich durch diese Anliegen in besonderer Weise verpflichtet fühlen.

Ausgehend von dieser gemeinsamen Überzeugung vereinbaren die am Schulleben des Mariengymnasiums Arnsberg Beteiligten eine Hausordnung, deren Zweck darin besteht, wichtige und für alle verbindliche Verhaltensweisen für ein möglichst solidarisches schulisches Miteinander zu beschreiben.

Der Anweisungscharakter der einzelnen Regelungen ergibt sich aus der Natur der Sache und dem Bestreben nach Deutlichkeit. Es geht indessen nicht darum, Schüler und Lehrer in ihrer Entfaltung einzuschränken, sondern die Rechte jedes Einzelnen zu sichern. Damit verbunden ist die Absicht, die Zusammenarbeit aller in möglichst ansprechender Umgebung, in der man sich wohl fühlen und gerne lernen und arbeiten soll, zu fördern. Dazu soll auch beitragen, dass den Lehrern bei Entscheidungen im Zusammenhang mit der Hausordnung im Rahmen ihres Erziehungs- und Bildungsauftrags ein Ermessensspielraum erhalten bleibt und die Schulleitung in begründeten Fällen Ausnahmen von den Regelungen genehmigen kann.

Die Hausordnung ist eingebettet in die besonderen Bildungs- und Erziehungsziele unseres Gymnasiums in der Trägerschaft des Erzbistums Paderborn. Sie wird in einem überschaubaren Zeitraum erprobt und hinsichtlich ihres Sinngehaltes und ihrer Wirksamkeit ständig überprüft.


(1) Toleranz, gegenseitige Wertschätzung, Respekt und Höflichkeit

  • Wir achten die Gebote der Höflichkeit. Jeder wird als Mensch in seiner Einzigartigkeit und individuellen Persönlichkeit wahrgenommen, akzeptiert und respektiert. Wir schätzen niemanden gering, grenzen niemanden aus oder behandeln ihn schlecht. Diese Haltung wollen wir auch bei außerschulischen Kontakten, z. B. in sozialen Netzwerken, beherzigen.
  • Wir begegnen uns mit Freundlichkeit und Höflichkeit und legen Wert auf das Grüßen und anständiges Benehmen.
  • Zum respektvollen Umgang miteinander gehören auch eine dem Schulalltag oder dem jeweiligen Anlass angemessene Kleidung sowie ein entsprechendes Auftreten.

 (2) Unterricht

  • Am Mariengymnasium lernen Schülerinnen und Schüler aus Stadtteilen von Arnsberg, Sundern und Meschede. Abgestimmt auf die Busfahrpläne und unter Berücksichtigung der nötigen Pausen für die Schülerinnen und Schüler gilt daher am Mariengymnasium der folgende Tagesrhythmus:
Stunde Zeit
1. Stunde 07:30 - 08:15 Uhr
kleine Pause 08:15 - 08:20 Uhr
2. Stunde 08:20 - 09:05 Uhr
1. große Pause 09:05 - 09:20 Uhr
3. Stunde 09:20 - 10:05 Uhr
4. Stunde 10:05 - 10:50 Uhr
2. große Pause 10:50 - 11:05 Uhr
5. Stunde 11:05 - 11:50 Uhr
kleine Pause 11:50 - 11:55 Uhr
6. Stunde 11:55 - 12:40 Uhr
kleine Pause 12:40 - 12:45 Uhr
7. Stunde 12:45 - 13:30 Uhr
kleine Pause 13:30 - 13:35 Uhr
8. Stunde 13:35 - 14:20 Uhr
9. Stunde 14:20 - 15:05 Uhr
  • Wir achten gemeinsam auf Einhaltung der Unterrichtszeiten. 
  • Wir beachten die allgemeinen Gesprächs- und Verhaltensregeln im Unterricht und sorgen für eine positive, freundliche und konstruktive Lernatmosphäre.
  • Vor Schulbeginn (bis 7:20 Uhr) halten sich die Schüler auf dem Schulhof, in der Eingangshalle und im Pädagogischen Forum auf. Zum Unterrichtsbeginn und nach den großen Pausen begeben sich die Schüler zwischen dem ersten und zweiten Gongzeichen zu den Unterrichtsräumen. Der Unterricht beginnt mit dem zweiten Gongzeichen. Nach Unterrichtsschluss verlassen die Schüler in der Regel das Schulgebäude und das Schulgelände.
  • Sind die Fachlehrer zehn Minuten nach Beginn der Unterrichtsstunde noch nicht erschienen, so fragen die Klassen- bzw. Kurssprecher im Sekretariat oder im Lehrerzimmer nach. Die Mitschüler verhalten sich derweil im Unterrichtsraum so, dass der übrige Unterricht nicht gestört wird. Ein Verlassen des Klassenraumes nach Stundenbeginn bedarf aus aufsichtsrechtlichen Gründen der Zustimmung der Lehrperson.
  • Die Fachräume dürfen nur in Anwesenheit einer Fachlehrkraft betreten werden.

(3) Pausen

  • Zu Beginn der großen Pausen verlassen alle Schüler die Klassen-, Kurs- und Fachräume und verbringen die Pause auf dem Schulhof oder in der Eingangshalle. Es ist zudem gestattet, sich in der Cafeteria zu verpflegen oder aufzuhalten. Die Flure und Treppenhäuser dürfen nur als Durchgang zu den Räumen und zum Warten in den fünf Minuten vor Unterrichtsbeginn genutzt werden.
  • Zu Beginn der großen Pause verlässt die jeweilige Lehrkraft als letztes den Raum und schließt ab.
  • In den kleinen Pausen ist der Aufenthalt in den Räumen gestattet, wobei sich alle um Ruhe und Ordnung bemühen.
  • Oberstufenschüler dürfen sich in ihren Freistunden und in den Pausen auf dem Schulhof, im Pädagogischen Forum und in der Cafeteria aufhalten. Es ist darauf zu achten, dass kein Unterricht gestört wird.
  • In den Mittagspausen dürfen sich die Schüler der Sekundarstufe I auf dem Schulhof, in der Cafeteria und im Selbstlernzentrum aufhalten.
  • Der Bereich hinter dem Schulgebäude und der Lehrerparkplatz gehören nicht zum Schulhof.

(4) Sicherheit

  • Auf dem Schulgelände sind Drängeln und Schubsen sowie Spiele und Aktivitäten, die Mitschüler und die eigene Person gefährden, wie z. B. Schneeballwerfen, Abbrennen von Knallkörpern, Inlineskaten, Roller- und Skateboardfahren, verboten.
  • Auf dem Schulhof sind Ballspiele nur mit weichen Bällen (keine Lederbälle o.ä.) erlaubt. Es ist darauf zu achten, dass niemand gefährdet wird! Gleiches gilt für die Benutzung der Spielgeräte.
  • Im Schulgebäude sind das Ballspielen und die Benutzung jeder Art fahrbaren Untersatzes untersagt.
  • Das Mitführen gefährlicher Gegenstände ist untersagt.
  • Auf allen Fensterbänken ist das Sitzen untersagt, ebenso das Klettern und Rennen im Gebäude.
  • Das Verlassen des Schulgeländes ist für Schüler der Klassen 5 – 7 während der Unterrichtszeit, in Freistunden und in den (Mittags-)Pausen nicht zulässig (Ausnahmen: Schulwege, etwa zum Sportunterricht, Unterrichtsgänge in Begleitung einer Lehrkraft).
  • Schüler der Klassen 8 – 9/10 dürfen das Schulgelände in den Mittagspausen verlassen, wenn eine schriftliche Erlaubnis der Eltern in der Schülerakte vorliegt.

(5) Ordnung und Sauberkeit

  • Alle Einrichtungen der Schule sind schonend zu behandeln, insbesondere dürfen Tische und Stühle nicht bemalt werden. Die Räume, Flure und Wände der Schule sind in einem ordentlichen Zustand zu halten.
  • Schäden jedweder Art sind dem Sekretariat oder dem Hausmeister zu melden.
  • Wer Eigentum der Schule oder von Mitschülern beschädigt, ist schadenersatzpflichtig.
  • Schüler und Lehrer sind gemeinsam für Ordnung und Sauberkeit auf dem Schulgelände verantwortlich.
  • Jede Klasse bzw. jede Stufe richtet einen Ordnungsdienst ein, der in der Sekundarstufe I im Klassenbuch wöchentlich eingetragen und in der Sekundarstufe II durch Aushang bekannt gegeben wird. Dabei sind die Klassen vorrangig für die Sauberkeit in ihrem jeweiligen Klassenraum und die Stufen für die Sauberkeit im Forum und in der Eingangshalle verantwortlich.
  • Am Ende jeder Unterrichtsstunde sind die Tafeln zu reinigen, herumliegender Abfall ist zu entsorgen. Jeder Fachlehrer hat mit den Schülern für diese Raumpflege zu sorgen.
  • Am Ende der letzten Unterrichtsstunde sind in allen Räumen die Stühle hochzustellen, die Fenster zu schließen und die Beleuchtungen auszuschalten. Der Raum wird besenrein verlassen. Verantwortlich hierfür ist die letzte Unterrichtsgruppe in dem jeweiligen Raum (Raumplan beachten!).
  • Die Klassenräume werden zu Beginn der großen Pausen, nach der letzten Unterrichtsstunde und bei Nichtbenutzung der Räume in der folgenden Unterrichtsstunde von der jeweiligen Lehrkraft abgeschlossen.
  • In den Pausen muss jede Klasse / jeder Kurs für eine ausreichende Lüftung sorgen.
  • Jeder ist zur Müllvermeidung angehalten. Anfallender Müll muss sachgerecht entsorgt werden.
  • Mit Grünanlagen und Blumenbeeten auf dem Schulgelände soll schonend und umweltbewusst umgegangen werden.
  • Die Toiletten sind weder Aufenthaltsräume noch Raucherzimmer. Alle Benutzer helfen dabei mit, dass Missbrauch sowie Verschmutzung und Vandalismus vermieden werden.

(6) Nutzung elektronischer Geräte

  • Der Gebrauch elektronischer Geräte (Handys, Smartphones, Tablets etc.) ist im Unterricht grundsätzlich untersagt. Die Geräte sind während dieser Zeit ausgeschaltet / stumm geschaltet. 
  • Für unterrichtliche Zwecke können die Fachlehrer von dieser Regelung eine Ausnahme machen.
  • Außerhalb des Unterrichts ist eine angemessene Nutzung elektronischer Geräte gestattet. Angemessen bedeutet hierbei im Sinne von Punkt (1) dieser Hausordnung. 
  • Das laute Abspielen von Musik (z. B. über Bluetooth-Lautsprecher) ist nicht gestattet.
  • Private Film-, Foto- und Tonaufnahmen von Personen sind auf dem Schulgelände grundsätzlich verboten.
  • Bei Nichtbeachtung der vorstehenden Regelungen können die Geräte von den Lehrkräften eingezogen und nach Unterrichtsschluss im Sekretariat abgeholt werden.

(7) Erkrankung / Verletzung

  • Jede Lehrkraft stellt zu Beginn des Unterrichts die Anwesenheit fest und trägt abwesende Schüler in das Klassen-/ Kursbuch ein.
  • Im Falle einer Erkrankung benachrichtigen die Erziehungsberechtigten (bzw. die betroffenen Oberstufenschüler ggf. selbst) die Schule unverzüglich, d.h. bis zum Unterrichtsbeginn um 7:30 Uhr. Erstreckt sich eine Erkrankung über mehrere Schulwochen, so ist die Schule zu Beginn einer jeden Woche erneut zu informieren. Dies hat auch zu erfolgen, wenn Klassenarbeiten bzw. Klausuren durch die Erkrankung nicht mitgeschrieben werden können.
  • Ist das Schulversäumnis beendet, entschuldigen die Erziehungsberechtigen ihr Kind mithilfe des Entschuldigungsformulars innerhalb von drei Tagen; die Klassenleitung vermerkt dies im Klassenbuch. 
    Oberstufenschüler entschuldigen sich mit dem entsprechend ausgefüllten und unterschriebenen Entschuldigungsheft innerhalb von 14 Tagen direkt bei den jeweiligen Fachlehrern.
  • Bei einer während der Unterrichtszeit auftretenden Erkrankung / Verletzung von Schülern melden sich diese im Sekretariat ab. 
  • Alle Schüler sind verpflichtet versäumten Unterrichtsstoff (mündlich und schriftlich) selbstständig nachzuholen.

(8) Parken / Parkplätze

  • Der schuleigene Parkplatz ist ausschließlich den Lehrkräften und dem nichtlehrenden Personal vorbehalten (kein Schülerparkplatz).
  • Das Parken hinter dem Schulgebäude sowie in der Einfahrt und auf dem Schulhof ist nicht erlaubt (Feuerwehrzufahrt / Rettungsweg).
  • Motorisierte Zweiräder dürfen vor der Sporthalle abgestellt werden, für Fahrräder gibt es Fahrradständer am und neben dem Schulgebäude.

(9) Sonstiges

  • Das Rauchen im Gebäude und auf dem Schulgelände ist nicht erlaubt, ebenso das Konsumieren von E-Zigaretten.
  • Mitführen, Konsum oder Weitergabe von alkoholischen Getränken und Drogen sind strengstens untersagt.
  • Auf Kleidung, Geld- und Wertsachen muss jeder selbst achten. Die Schule haftet nicht für Beschädigung oder Verlust.
  • Fundsachen sind im Sekretariat abzugeben und vom Besitzer dort abzuholen.
  • Einwegverpackungen dürfen zwecks Müllvermeidung nicht auf das Schulgelände mitgebracht und dort entsorgt werden.
  • Der Schulhof darf ab 15:30 Uhr auf eigene Gefahr genutzt werden.
  • Das Aushängen von Plakaten und Anzeigen sowie die Verteilung von schulexternem Schriftgut bedarf der Genehmigung der Schulleitung.
  • Das Tragen von Kopfbedeckungen ist während des Unterrichts untersagt.
  • Unpünktliches Erscheinen von Schülern stört den Unterricht. Verspäten sich Schüler der Sekundarstufe II zum wiederholten Male, müssen sie damit rechnen vom Unterricht der laufenden Stunde, die als unentschuldigte Fehlstunde auf dem Zeugnis vermerkt wird, ausgeschlossen zu werden.

Ein Exemplar dieser Vereinbarung, zu deren Einhaltung sich alle Beteiligten verpflichten, erhalten alle Lehrpersonen und alle Schüler bzw. deren Eltern bei Eintritt in unsere Schule.

Diese Hausordnung tritt am 01.08.2019 in Kraft.

 

 

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