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Hausordnung des Mariengymnasiums Arnsberg

Grundsätze unseres Zusammenlebens und -arbeitens

Eine Schulgemeinschaft erfordert gegenseitiges Verständnis und rücksichtsvolles Verhalten auf dem gesamten Schulgelände. Eine Gemeinschaft kann nur gelingen, wenn jeder auch an das Wohl des Anderen denkt und sich mit dafür einsetzt, dass jeder so respektvoll behandelt wird, wie man es für sich selbst wünscht.
Zum Zusammenleben und gemeinschaftlichen Arbeiten in der Schule benötigen wir eine konstruktive Atmosphäre und ein gutes Lernklima. Dies zu schaffen bzw. zu erhalten liegt in der gemeinsamen Verantwortung von Lehrern, Schülern, Eltern sowie Mitarbeitern.
Voraussetzung dafür sind, neben Freundlichkeit und Kooperationsbereitschaft gegenseitiger Respekt, Rücksichtnahme und Höflichkeit. Freiheit ist immer auch die Freiheit des Anderen. Eine christliche Schulgemeinschaft sollte sich durch diese Anliegen in besonderer Weise verpflichtet fühlen.
Ausgehend von dieser gemeinsamen Überzeugung vereinbaren die am Schulleben des Mariengymnasiums Arnsberg Beteiligten eine Hausordnung, deren Zweck darin besteht, wichtige und für alle verbindliche Verhaltensweisen für ein möglichst solidarisches schulisches Miteinander zu beschreiben.
Der Anweisungscharakter der einzelnen Regelungen ergibt sich aus der Natur der Sache und dem Bestreben nach Deutlichkeit. Es geht indessen nicht darum, Schüler und Lehrer in ihrer Entfaltung einzuschränken, sondern die Rechte jedes Einzelnen zu sichern. Damit verbunden ist die Absicht, die Zusammenarbeit aller in möglichst ansprechender Umgebung, in der man sich wohl fühlen und gerne lernen und arbeiten soll, zu fördern. Dazu soll auch beitragen, dass den Lehrern bei Entscheidungen im Zusammenhang mit der Hausordnung im Rahmen ihres Erziehungs- und Bildungsauftrags ein Ermessensspielraum erhalten bleibt und die Schulleitung in begründeten Fällen Ausnahmen von den Regelungen genehmigen kann.

Die Hausordnung ist eingebettet in die besonderen Bildungs- und Erziehungsziele unseres Gymnasiums in der Trägerschaft des Erzbistums Paderborn. Sie wird in einem überschaubaren Zeitraum erprobt und hinsichtlich ihres Sinngehaltes und ihrer Wirksamkeit ständig überprüft.


(1) Toleranz, gegenseitige Wertschätzung, Respekt und Höflichkeit

⦁ Wir achten die Gebote der Höflichkeit. Jeder wird als Mensch in seiner Einzigartigkeit und individuellen Persönlichkeit wahrgenommen, akzeptiert und respektiert. Wir schätzen niemanden gering, grenzen niemanden aus oder behandeln ihn schlecht. Diese Haltung wollen wir auch bei außerschulischen Kontakten, z. B. in sozialen Netzwerken, beherzigen.
⦁ Wir begegnen uns mit Freundlichkeit und Höflichkeit und legen Wert auf das Grüßen und anständiges Benehmen.
⦁ Zum respektvollen Umgang miteinander gehören auch eine dem Schulalltag oder dem jeweiligen Anlass angemessene Kleidung sowie ein entsprechendes Auftreten.

 

(2) Unterricht

⦁ Am Mariengymnasium lernen Schülerinnen und Schüler aus Stadtteilen von Arnsberg, Sundern und Meschede. Abgestimmt auf die Busfahrpläne und unter Berücksichtigung der nötigen Pausen für die Schülerinnen und Schüler gilt daher am Mariengymnasium der folgende Tagesrhythmus:

 

Stunde Zeit
1. Stunde 07:30 - 08:15 Uhr
kleine Pause 08:15 - 08:20 Uhr
2. Stunde 08:20 - 09:05 Uhr
1. große Pause 09:05 - 09:20 Uhr
3. Stunde 09:20 - 10:05 Uhr
4. Stunde 10:05 - 10:50 Uhr
2. große Pause 10:50 - 11:05 Uhr
5. Stunde 11:05 - 11:50 Uhr
kleine Pause 11:50 - 11:55 Uhr
6. Stunde 11:55 - 12:40 Uhr
kleine Pause 12:40 - 12:45 Uhr
7. Stunde 12:45 - 13:30 Uhr
kleine Pause 13:30 - 13:35 Uhr
8. Stunde 13:35 - 14:20 Uhr
9. Stunde 14:20 - 15:05 Uhr

 ⦁ Wir achten gemeinsam auf Einhaltung der Unterrichtszeiten.
⦁ Wir beachten die allgemeinen Gesprächs- und Verhaltensregeln im Unterricht und sorgen für eine positive, freundliche und konstruktive Lernatmosphäre.
⦁ Vor Schulbeginn (bis 7:20 Uhr) halten sich die Schüler auf dem Schulhof, in der Eingangshalle und im Pädagogischen Forum auf. Zum Unterrichtsbeginn und nach den großen Pausen begeben sich die Schüler zwischen dem ersten und zweiten Gongzeichen zu den Unterrichtsräumen. Der Unterricht beginnt mit dem zweiten Gongzeichen. Nach Unterrichtsschluss verlassen die Schüler in der Regel das Schulgebäude und das Schulgelände.
⦁ Sind die Fachlehrer zehn Minuten nach Beginn der Unterrichtsstunde noch nicht erschienen, so fragen die Klassen- bzw. Kurssprecher im Sekretariat oder im Lehrerzimmer nach. Die Mitschüler verhalten sich derweil im Unterrichtsraum so, dass der übrige Unterricht nicht gestört wird. Ein Verlassen des Klassenraumes nach Stundenbeginn bedarf aus aufsichtsrechtlichen Gründen der Zustimmung der Lehrperson.
⦁ Die Fachräume dürfen nur in Anwesenheit einer Fachlehrkraft betreten werden.

 

(3) Pausen

⦁ Zu Beginn der großen Pausen verlassen alle Schüler die Klassen-, Kurs- und Fachräume und verbringen die Pause auf dem Schulhof oder in der Eingangshalle. Es ist zudem gestattet, sich in der Cafeteria zu verpflegen oder aufzuhalten. Die Flure und Treppenhäuser dürfen nur als Durchgang zu den Räumen und zum Warten in den fünf Minuten vor Unterrichtsbeginn genutzt werden.
⦁ Zu Beginn der großen Pause verlässt die jeweilige Lehrkraft als letztes den Raum und schließt ab.
⦁ In den kleinen Pausen ist der Aufenthalt in den Räumen gestattet, wobei sich alle um Ruhe und Ordnung bemühen.
⦁ Oberstufenschüler dürfen sich in ihren Freistunden und in den Pausen auf dem Schulhof, im Pädagogischen Forum und in der Cafeteria aufhalten. Es ist darauf zu achten, dass kein Unterricht gestört wird.
⦁ In den Mittagspausen dürfen sich die Schüler der Sekundarstufe I auf dem Schulhof, in der Cafeteria und im Selbstlernzentrum aufhalten.
⦁ Der Bereich hinter dem Schulgebäude und der Lehrerparkplatz gehören nicht zum Schulhof.


(4) Sicherheit

⦁ Auf dem Schulgelände sind Drängeln und Schubsen sowie Spiele und Aktivitäten, die Mitschüler und die eigene Person gefährden, wie z. B. Schneeballwerfen, Abbrennen von Knallkörpern, Inlineskaten, Roller- und Skateboardfahren, verboten.
⦁ Auf dem Schulhof sind Ballspiele nur mit weichen Bällen (keine Lederbälle o.ä.) erlaubt. Es ist darauf zu achten, dass niemand gefährdet wird! Gleiches gilt für die Benutzung der Spielgeräte.
⦁ Im Schulgebäude sind das Ballspielen und die Benutzung jeder Art fahrbaren Untersatzes untersagt.
⦁ Das Mitführen gefährlicher Gegenstände ist untersagt.
⦁ Auf allen Fensterbänken ist das Sitzen untersagt, ebenso das Klettern und Rennen im Gebäude.
⦁ Das Verlassen des Schulgeländes ist für Schüler der Klassen 5 – 7 während der Unterrichtszeit, in Freistunden und in den (Mittags-)Pausen nicht zulässig (Ausnahmen: Schulwege, etwa zum Sportunterricht, Unterrichtsgänge in Begleitung einer Lehrkraft).
⦁ Schüler der Klassen 8 – 9/10 dürfen das Schulgelände in den Mittagspausen verlassen, wenn eine schriftliche Erlaubnis der Eltern in der Schülerakte vorliegt.


(5) Ordnung und Sauberkeit

⦁ Alle Einrichtungen der Schule sind schonend zu behandeln, insbesondere dürfen Tische und Stühle nicht bemalt werden. Die Räume, Flure und Wände der Schule sind in einem ordentlichen Zustand zu halten.
⦁ Schäden jedweder Art sind dem Sekretariat oder dem Hausmeister zu melden.
⦁ Wer Eigentum der Schule oder von Mitschülern beschädigt, ist schadenersatzpflichtig.
⦁ Schüler und Lehrer sind gemeinsam für Ordnung und Sauberkeit auf dem Schulgelände verantwortlich.
⦁ Jede Klasse bzw. jede Stufe richtet einen Ordnungsdienst ein, der in der Sekundarstufe I im Klassenbuch wöchentlich eingetragen und in der Sekundarstufe II durch Aushang bekannt gegeben wird. Dabei sind die Klassen vorrangig für die Sauberkeit in ihrem jeweiligen Klassenraum und die Stufen für die Sauberkeit im Forum und in der Eingangshalle verantwortlich.
⦁ Am Ende jeder Unterrichtsstunde sind die Tafeln zu reinigen, herumliegender Abfall ist zu entsorgen. Jeder Fachlehrer hat mit den Schülern für diese Raumpflege zu sorgen.
⦁ Am Ende der letzten Unterrichtsstunde sind in allen Räumen die Stühle hochzustellen, die Fenster zu schließen und die Beleuchtungen auszuschalten. Der Raum wird besenrein verlassen. Verantwortlich hierfür ist die letzte Unterrichtsgruppe in dem jeweiligen Raum (Raumplan beachten!).
⦁ Die Klassenräume werden zu Beginn der großen Pausen, nach der letzten Unterrichtsstunde und bei Nichtbenutzung der Räume in der folgenden Unterrichtsstunde von der jeweiligen Lehrkraft abgeschlossen.
⦁ In den Pausen muss jede Klasse / jeder Kurs für eine ausreichende Lüftung sorgen.
⦁ Jeder ist zur Müllvermeidung angehalten. Anfallender Müll muss sachgerecht entsorgt werden.
⦁ Mit Grünanlagen und Blumenbeeten auf dem Schulgelände soll schonend und umweltbewusst umgegangen werden.
⦁ Die Toiletten sind weder Aufenthaltsräume noch Raucherzimmer. Alle Benutzer helfen dabei mit, dass Missbrauch sowie Verschmutzung und Vandalismus vermieden werden.


(6) Nutzung elektronischer Geräte

⦁ Der Gebrauch elektronischer Geräte (Handys, Smartphones, Tablets etc.) ist im Unterricht grundsätzlich untersagt. Die Geräte sind während dieser Zeit ausgeschaltet / stumm geschaltet.
⦁ Für unterrichtliche Zwecke können die Fachlehrer von dieser Regelung eine Ausnahme machen.
⦁ Außerhalb des Unterrichts ist eine angemessene Nutzung elektronischer Geräte gestattet. Angemessen bedeutet hierbei im Sinne von Punkt (1) dieser Hausordnung.
⦁ Das laute Abspielen von Musik (z. B. über Bluetooth-Lautsprecher) ist nicht gestattet.
⦁ Private Film-, Foto- und Tonaufnahmen von Personen sind auf dem Schulgelände grundsätzlich verboten.
⦁ Bei Nichtbeachtung der vorstehenden Regelungen können die Geräte von den Lehrkräften eingezogen und nach Unterrichtsschluss im Sekretariat abgeholt werden.

 

(7) Erkrankung / Verletzung

⦁ Jede Lehrkraft stellt zu Beginn des Unterrichts die Anwesenheit fest und trägt abwesende Schüler in das Klassen-/ Kursbuch ein.
⦁ Im Falle einer Erkrankung benachrichtigen die Erziehungsberechtigten (bzw. die betroffenen Oberstufenschüler ggf. selbst) die Schule unverzüglich, d.h. bis zum Unterrichtsbeginn um 7:30 Uhr. Erstreckt sich eine Erkrankung über mehrere Schulwochen, so ist die Schule zu Beginn einer jeden Woche erneut zu informieren. Dies hat auch zu erfolgen, wenn Klassenarbeiten bzw. Klausuren durch die Erkrankung nicht mitgeschrieben werden können.
⦁ Ist das Schulversäumnis beendet, entschuldigen die Erziehungsberechtigen ihr Kind mithilfe des Entschuldigungsformulars innerhalb von drei Tagen; die Klassenleitung vermerkt dies im Klassenbuch.
Oberstufenschüler entschuldigen sich mit dem entsprechend ausgefüllten und unterschriebenen Entschuldigungsheft innerhalb von 14 Tagen direkt bei den jeweiligen Fachlehrern.
⦁ Bei einer während der Unterrichtszeit auftretenden Erkrankung / Verletzung von Schülern melden sich diese im Sekretariat ab.
⦁ Alle Schüler sind verpflichtet versäumten Unterrichtsstoff (mündlich und schriftlich) selbstständig nachzuholen.


(8) Parken / Parkplätze

⦁ Der schuleigene Parkplatz ist ausschließlich den Lehrkräften und dem nichtlehrenden Personal vorbehalten (kein Schülerparkplatz).
⦁ Das Parken hinter dem Schulgebäude sowie in der Einfahrt und auf dem Schulhof ist nicht erlaubt (Feuerwehrzufahrt / Rettungsweg).
⦁ Motorisierte Zweiräder dürfen vor der Sporthalle abgestellt werden, für Fahrräder gibt es Fahrradständer am und neben dem Schulgebäude.


(9) Sonstiges

⦁ Das Rauchen im Gebäude und auf dem Schulgelände ist nicht erlaubt, ebenso das Konsumieren von E-Zigaretten.
⦁ Mitführen, Konsum oder Weitergabe von alkoholischen Getränken und Drogen sind strengstens untersagt.
⦁ Auf Kleidung, Geld- und Wertsachen muss jeder selbst achten. Die Schule haftet nicht für Beschädigung oder Verlust.
⦁ Fundsachen sind im Sekretariat abzugeben und vom Besitzer dort abzuholen.
⦁ Einwegverpackungen dürfen zwecks Müllvermeidung nicht auf das Schulgelände mitgebracht und dort entsorgt werden.
⦁ Der Schulhof darf ab 15:30 Uhr auf eigene Gefahr genutzt werden.
⦁ Das Aushängen von Plakaten und Anzeigen sowie die Verteilung von schulexternem Schriftgut bedarf der Genehmigung der Schulleitung.
⦁ Das Tragen von Kopfbedeckungen ist während des Unterrichts untersagt.
⦁ Unpünktliches Erscheinen von Schülern stört den Unterricht. Verspäten sich Schüler der Sekundarstufe II zum wiederholten Male, müssen sie damit rechnen vom Unterricht der laufenden Stunde, die als unentschuldigte Fehlstunde auf dem Zeugnis vermerkt wird, ausgeschlossen zu werden.

Ein Exemplar dieser Vereinbarung, zu deren Einhaltung sich alle Beteiligten verpflichten, erhalten alle Lehrpersonen und alle Schüler bzw. deren Eltern bei Eintritt in unsere Schule.


Diese Hausordnung tritt am 01.08.2019 in Kraft.

 

 

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